Ergänzungen/Korrekturen

  • Auf dieser Seite werden Informationen zum Thema «Explosion Mitholz» publiziert, die nach der Publikation des Buches erfolgen.
  • Zudem werden Ergänzungen oder allfällige Korrekturen und Präzisierungen zum Buch veröffentlicht.

5.10.2022: Untersucht wurde nach der Explosion unter anderem, welchen Einfluss auf das Geschehen allenfalls Nagetiere hätten haben können.


2.10.2022: Neu entdeckte Unterlagen im Bundesarchiv zeigen, was nach dem Explosionsunglück in Dailly in Bezug auf die künftige Munitionslagerung in Angriff genommen wurde. Diese Liste stammt vom 22. Dezember 1947, wurde also zwei Tage nach dem Unglück Mitholz erstellt.


1.4.2021: So sah die Anlage Mitholz im Endausbau aus, bevor das VBS diese wegen Sicherheitsrisiken räumte.


1.3.2020: Dieses Bild vom 26. Dezember 1947 zeigt, bis wohin Teile des Eingangsbereichs B der ursprünglichen Anlage geschleudert wurden.

15.12.2019: In einem Protokoll hält Major Kästli, Chef der Sektion Z (Zeughausbetrieb) der Kriegsmaterialverwaltung, am 14. 1. 1949 folgende Beobachtungen fest:

«Im Stollen. Die Stollen sind geräumt. Die Geleise der Rollbahn sind bis zum Quergang abgebrochen. Hingegen ist die Beleuchtung noch in Funktion. Zwei Mann arbeiten mit einem Minensuchgerät und graben noch Munition aus, welche sich entweder im defekten Boden oder unter dem Zementboden befindet. Letztere Munition wurde vielfach 1-2 m unter den bestehenden Betonboden hineingedrückt. Von den gleichen zwei Mann werden die Gewölbe mit Handlampen abgesucht und die dort eingepresste Munition gesammelt. Die nähere Untersuchung hat ergeben, dass ganze Kisten voll Munition in die Gewölbe hinauf geschleudert wurden. Das Ergebnis dieser Suchaktionen beträgt pro Kammer bis zu 600 kg Munition.

Ausserhalb des Stollens. Alles Material und nicht mehr gebrauchte Installationen werden gesammelt. Die Seilbahn wird nächste Woche abgebrochen. Seit Tagen brennt ein grosses Feuer, wo das Kistenholz aus den Stollen verbrennt wird. Kleinere Explosionen sind sehr zahlreich.

Das erste Kistenholz aus den Stollen wurde am Fusse des grossen Felsabsturzes verbrannt. Die Erwärmung des Bodens genügte, um einige grössere Kaliber, welche sich unter dem Felsabsturz befinden zur Explosion zu bringen. Ein Wegräumen der Munition unter den abgestürzten Felsblöcken ist bekanntlich ausgeschlossen. Wenn aber das Absturzgebiet jedermann zugänglich ist und insbesondere den Unternehmern gestattet wird, den Steinbruch auszubeuten, so ist es leicht denkbar, dass einmal ein Feuer gemacht wird, welches weitere Explosionen nach sich ziehen kann. Gestützt auf diese Erfahrungen bin ich heute der Meinung, dass das Absturzgebiet eingezäunt und mit einen Verbot für das Betreten belegt werden muss. Diese Ansicht ist etwas anders als sie vor ca. 6 Monaten von uns vertreten wurde.

Was ich vorläufig veranlasst habe, ist, dass längs dem Absturzgebiet ein provisorischer Stacheldrahtzaun erstellt wird mit den Tafeln «Achtung Blindgänger». Der Unternehmer Gaggioli arbeitet noch heute in diesem «Steinbruch». Freilich gehört das Land immer noch dem früheren Besitzer Rauber. Ich habe das Bureau für Landerwerb darauf aufmerksam gemacht, dass es notwendig sei, diesen Erwerb zu beschleunigen. Meines Wissens ist das aber bis heute noch nicht erledigt. Gleichwohl werden wir auch die Parzellen im Absturzgebiet, welche an Bichsel und Rauber gehören, abzäunen und mit den Blindgängerwarntafeln versehen. Wenn etwas passiert, kann die Verantwortung nicht bei uns liegen. Das Gleiche gilt für die Gegend vor dem Eisenbahnstollen, welche noch nicht geräumt ist.

Übergabe des Stollens und der Einrichtungen ausserhalb des Stollens. Der Stollen selbst ist gegen unbefugtes Betreten abgeschlossen. Der alte Bahntunnel wurde mit einer Ladenwand, oben mit Stacheldraht, verriegelt und beim neuen provisorischen Stolleneingang wurde eine verschliessbare Türe angebracht. Im übrigen ist ja der Stollen leer, sodass dort, wenn die Bewachung aufgehoben wird, nichts mehr gestohlen werden kann. Es steht somit einer Übergabe des Stollens an die D+B in absehbarer Zeit nichts mehr im Wege.»


15.12.2019: Am 14.7.1948 hat die Finanzkommission des Ständerates  die explodierte Anlage Blausee besichtigt. Anschliessend ist eine Fragestunde mit den Fachleuten angesagt. Auf die Frage, wieso man die Stollen überhaupt ausräume, heisst es im Protokoll: «Die Stollen müssen geräumt werden, 
a) weil man nicht sicher ist, ob sich die viele Munition, welche noch in den Stollen liegt, auf die Dauer stille hält. Es könnten auch nach Jahren aus irgend einem Grunde Explosionen vorkommen (Zersetzung durch Feuchtigkeit, Felsabbrüche).
b) weil die Untersuchung eine Räumung bedingt.»

Dass unter diesen Umständen im Zeitalter der Atombombe an eine Wiederverwendung gedacht werde, sei klar. Munition könne hier keine mehr gelagert werden. Für die taktische Notwendigkeit der Südfront mussten im Kandertal an anderen Stellen neue Munitions- und Sprengstoffmagazine gebaut werden. (…) Bedürfnis für unterirdische Räume ist mehr vorhanden als zur Verfügung steht.»


15.12.2019: In der Zusammenfassung einer Sitzung der Kriegsmaterialverwaltung (KMV) vom 6. 12. 1948 ist Folgendes vermerkt: «Major Kästli berichtet über einen Attentatsversuch im Steinbruch Furrer in Mitholz. Die Kantonspolizei und die Bundesanwaltschaft führen eine Untersuchung durch. Sektion Z wird dem EMD kurz über diesen Vorfall berichten, ebenso über die kürzlich beim Rollbahngeleise im Stollen vorgefundene Zündkapsel.»


15.12.2019: Im August 1948 wurde der Auftrag zum Bau eines Blindgänger-Sprengstollens in Mitholz erteilt worden. Anfangs war von einer Tiefe von 6, später von 10 Metern die Rede. Da jedoch zunehmend alte Munition im Thunersee versenkt (und vergessen) wurde, erübrigte sich die Realisierung.


15.12.2019: In einem Protokollauszug der Kriegsmaterialverwaltung vom 18.10.1948 ist (erstmals für mich) schriftlich ein Hinweis auf den ausbleibende Räumung des Bahnstollens ersichtlich:  Untersuchungsrichter Wullschleger hat drei Aufträge an die KMV erteilt.

a) Vollständige Räumung der Kammern 2 und 3, entgegen der ursprünglichen Absicht. (Damit ist die Räumung der letzten Meter der Kammer bis an den verschütteten Bahnstollen gemeint.)
b) Freilegung des verschütteten Zufahrtsgeleises zum Stollen. (Das betrifft die Strecke vom Bahnhof bis zum früheren Eingang des Verladestollens in die Anlage.)
c) Keine weiteren Sondierungen im eingestürzten Eisenbahnstollen.
Die unter a) und b) erwähnten Arbeiten «sind mit gewissen Gefahren verbunden».


15.12.2019: Bereits im Februar 1948 wurde über den Bau von Ersatz-Munitionsmagazine im Raum Kandertal diskutiert. In einem Protokollauszug der Kriegsmaterialverwaltung vom 23.2.1948 wird erstmals Kien ins Spiel gebracht. «

Oberstlt. Brand hat beim Flugplatz Reichenbach einen neuen Standort (für das neue Munitionsmagazin Frutigen) rekognosziert, der demnächst als «Schulbeispiel» besichtigt wird durch den Chef KMV, Oberstlt. Brand, Oberst Jacot und je einem Vertreter der KTA und des Zerstörungsdienstes. Bei dieser Gelegenheit kann die Frage ob 300 oder 500 m als Distanz zu den nächsten Wohnhäusern beibehalten werden müssen, besprochen werden. Wir müssen darüber genaue Vorschriften haben.»

Ebenfalls ein Thema sind die Munitionsbaracken beim Schlundbach-Wengi (Reichenbach). «Oberstlt. Brand hat Auftrag gegeben, die in diesen Baracken lagernde Munition vorübergehend in die Mun. Mag. Spiezwiler zu verbringen.»