Erste Evakuierungen stehen an

Die Sondiergrabungen im Bahnstollen des ehemaligen Munitionslagers sind abgeschlossen und liefern wertvolle Erkenntnisse für die Räumung und die Umsetzung der Schutzmassnahmen. Mit dem Baustart der ersten sicherheitsrelevanten Massnahmen wird die Betriebs- und Notfallorganisation angepasst. Weiter wird aufgrund von Anpassungen des Gesamtablaufs der Räumung der Sicherheitsperimeter neu auf Anfang 2033 aktiviert. Für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung konnte ein Meilenstein erreicht werden. Das VBS hat die Bevölkerung von Mitholz heute über diese weiteren Fortschritte im Projekt informiert.

Von Oktober 2022 bis Ende März 2024 haben die Kampfmittelspezialisten des Kommandos KAMIR Sondiergrabungen im Bahnstollen des ehemaligen Munitionslagers Mitholz durchgeführt. In zwei grossen Grabungen wurden rund 30 Tonnen Munition geborgen. Dabei konnten wichtige Informationen zur Lage, zum Zustand und zur Menge der verschütteten Munition gesammelt werden. Zusammen mit den munitionstechnischen Untersuchungen von armasuisse Wissenschaft + Technologie sind die Erkenntnisse eine wertvolle Grundlage für die Planung und Durchführung der Räumung. Im zugänglichen Teil des ehemaligen Bahnstollens befinden sich aufgrund der Brände und Explosionen grosse Mengen Munitionsschrott. Die gefundenen Munitionsstücke und die vorhandenen Zünder sind grösstenteils in einem guten Sicherheitszustand und es wurden keine Ansammlungen mit kritischen Munitionstypen gefunden. Damit lässt sich die Räumung mit den verfügbaren Verfahren sicher durchführen. Jedoch wurde die Munition bei den Explosionen 1947 in Klüften und in den Auswurfbereichen ins Tal stärker verteilt als erwartet. Dadurch können relevante Munitionsvorkommen in den nicht erkundeten Bereichen weiterhin nicht ausgeschlossen werden. Zudem stellt die Schadstoffbelastung aus der Munition eine besondere Herausforderung für das Räumverfahren und die Gesundheit des Personals dar.

Schutzmassnahmen für sicherheitsrelevante Arbeiten notwendig

Basierend auf den Erkenntnissen aus den Sondiergrabungen kann das VBS die Schutzmassnahmen für alle sicherheitsrelevanten Arbeiten konkreter definieren. Aus Gründen der Schadenminimierungs- und Sorgfaltspflicht werden spezifische Schutzmassnahmen für  Mensch und Umwelt getroffen. Zudem muss die sichere Verfügbarkeit der Verkehrsachsen gewährleistet werden. Der Schutz kann mit organisatorischen (z. B. temporäre Evakuierungen), technischen (z. B. Mess- und Alarmierungssystem) oder baulichen (z. B. Schutzbauten) Massnahmen umgesetzt werden. Die zum Schutz der Bevölkerung in Mitholz definierten Perimeter (Evakuations- und Sicherheitsperimeter) behalten ihre Gültigkeit.

Betriebs- und Notfallorganisation für die erste Evakuierungsphase ausgebaut

Für den Einbau der Steinschlagschutzmassnahmen im Bahnstollen müssen ab 24. Juni 2024 elf Personen in fünf bewohnten Liegenschaften ihre Häuser temporär verlassen. Sie dürfen während max. 12 Wochen bis Mitte September 2024 unter der Woche nachts nicht in ihren Häusern sein. Mit Baubeginn dieser risikosenkenden Vorausmassnahme wird die Betriebsund Notfallorganisation auf die Anforderungen der Grossbaustelle ausgebaut. Die Pikettbereitschaft wird in Zusammenarbeit von VBS und den zivilen Blaulichtorganisationen sichergestellt. Für den Fall einer Alarmierung der Bevölkerung hat der Kanton Bern das Merkblatt «Empfehlungen zum richtigen Verhalten» aktualisiert und publiziert.

Anpassungen im Gesamtablauf der Räumung

Für die Erstellung der Schutzbauten Strasse und Bahn fallen grosse Mengen Aushub- und Abbaumaterial an. Aufgrund der erwartenden Munitions- und Schadstoffbelastung zieht das VBS die Erstellung der Anlage für die Behandlung des belasteten Aushubmaterials daher um mehrere Jahre vor. Auch der Abbau der Fluh wird vorgezogen, damit qualitativ hochwertige Abbaumaterialien für die Verwertung als Baustoff zur Verfügung stehen. Mit der früheren Realisierung der Materialbewirtschaftungsprozesse verschiebt sich die Aktivierung des Sicherheitsperimeters und damit der zwingende Wegzug der dort wohnhaften Menschen um drei Jahre auf Anfang 2033. Trotz dieser Verschiebung wird weiterhin damit gerechnet, dass die Wiederbesiedelung von Mitholz bis Ende 2045 abgeschlossen werden kann.

Landumlegung als Chance für Mitholz

Im Zusammenhang mit der Bautätigkeit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers müssen Grundstücksgrenzen angepasst werden (z. B für neue Strassenführungen). Der Landumlegungsprozess bietet die einmalige Chance Landstrukturen zu verbessern. Mit der Zusammenführung von vielen kleinen Grundstücken zu grösseren Parzellen kann die Bewirtschaftung erleichtert werden. Auch können Pachtflächen optimiert werden. Der Prozess für diese Landumlegungen wird gemeinsam mit der Gemeinde und den Grundstückbesitzern geführt.

Meilenstein für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung erreicht

Die landwirtschaftliche Tätigkeit im Evakuationsperimeter wird durch das Projekt stark beeinträchtigt. Für mehrere Landwirtschaftsbetriebe im Sicherheitsperimeter müssen alternative Lösungen ausserhalb des Gefahrenbereichs gefunden werden. Wegen den Baustellen werden zudem für mehrere Jahre weniger landwirtschaftliche Nutzflächen zur Verfügung stehen. Die Erhaltung der Lebensgrundlage für die Landwirte hat für das VBS hohe Priorität. Eine erste Lösung konnte nun gefunden werden. Dank des Erwerbs eines Ersatz-Landwirtschaftsbetriebes kann der am meisten exponierte Betrieb von Mitholz ins Mitteland umgesiedelt werden. Der Ersatz-Landwirtschaftsbetrieb in Kühlewil (Gemeinde Wald) konnte im Zusammenhang mit einer altersbedingten Betriebsübergabe von der Stadt Bern erworben werden. Der neue Betrieb bietet einer jungen Bauernfamilie langfristig eine gute Lebensgrundlage. Mit den landwirtschaftlichen Nutzflächen, die durch die Umsiedelung freiwerden, kann der Erwerbsverlust der anderen Landwirte im Projektperimeter reduziert werden. 

Jahresbericht «Projekt Mitholz» per 31.12.2023

Mit Beginn der Umsetzungsphase des Räumprojektes wurde die Berichterstattung institutionalisiert. Für die Berichterstattung gegenüber den politischen Kommissionen sowie der interessierten Öffentlichkeit erstellt das VBS jeweils einen Jahresbericht zum Projekt «Räumung ehemaliges Munitionslager Mitholz». Die erste Ausgabe für das Berichtsjahr 2023 wurde publiziert.

Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Projektstand und erste Massnahmen

Bern, 19.10.2023 – Nach dem Finanzierungsbeschluss des Parlaments wird die konkrete Umsetzung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz geplant. Die Realisierung startet mit risikosenkenden Vorausmassnahmen im ehemaligen Bahnstollen. Technische Untersuchungen werden weiter vorangetrieben.

Am 19. September 2023 hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat der Finanzierung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz zugestimmt. Dieser Beschluss bedeutet grünes Licht für die umfassende und sichere Räumung der Munitionsrückstände. In den letzten Monaten wurden die technischen Untersuchungen vorangetrieben und die Planungen weiter konkretisiert. Mit verschiedenen Bohrungen wurde der Baugrund für die Schutzbauwerke des Strassentunnels der Nationalstrasse und der Bahngalerie untersucht, wurden Bodenproben für Schadstoffuntersuchungen entnommen und Messpunkte zur Überwachung der Grund- und Oberflächengewässer ergänzt.

Sondiergrabungen als Grundlage für die Planung der Räumarbeiten

Ein weiterer Schwerpunkt sind Untersuchungen des Kommandos Kampfmittelbeseitigung und Minenräumung (KAMIR). Die KAMIR-Spezialisten führen Sondiergrabungen durch. Im ehemaligen Bahnstollen, wurden im ersten Jahr der Untersuchungen rund 7300 Munitionsobjekte mit einem Kaliber 20 bis 150 mm und einem Gewicht von 14 Tonnen sowie rund 18.5 Tonnen Handwaffenmunition geborgen. Davon wurden rund 350 Munitionsobjekte in einer geeigneten Anlage durch Sprengung vernichtet und 1080 Granaten ohne Zünder in die Entsorgungsanlage der RUAG in Altdorf abtransportiert (Angaben per Ende September 2023). Aufgrund der Belastung durch Sprengstoffrückstände, Schwermetalle und Brandrückstände sind zum Schutz der Experten des Kommando KAMIR umfassende Massnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes notwendig.

Bei den bisher geborgenen Objekten waren die Zünder mehrheitlich in einem guten Sicherheitszustand. Für die sichere Durchführung der geplanten Räumung ist das eine gute Nachricht. Für die Gesamtbeurteilung des Risikos muss allerdings berücksichtigt werden, dass die geborgenen Munitionsstücke wenige Prozente der erwarteten 1500 Tonnen umsetzungsfähiger Munition ausmachen. Es werden also auch weiterhin grosse Unsicherheiten bleiben, die erst nach dem Öffnen des Bahnstollens ab dem Jahr 2032 ausgeräumt werden können.

Im ehemaligen Bahnstollen werden die Sondiergrabungen bis im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Sie liefern wertvolle Erkenntnisse zur Lage, zur Menge und zum Zustand der seit mehr als 75 Jahren verschütteten Munition. Erstmals können grössere Mengen Gestein, Munitionsrückstände, Gebinde, Schrott und Explosivstoffreste identifiziert, triagiert, dokumentiert und fachgerecht entsorgt werden. So werden Erfahrungen im Umgang mit den geborgenen Munitionsrückständen gesammelt und können Prozesse optimiert werden. Alle diese Erkenntnisse fliessen in das Umsetzungskonzept für die spätere Räumung und Entsorgung der Munitionsrückstände ein. 

Realisierungsbeginn für risikosenkende Vorausmassnahmen – erste temporäre Evakuierungen im Sommer 2024

Vor Beginn der Arbeiten im Bereich möglicher grosser Munitionsvorkommen muss das Explosionsrisiko gemäss den geltenden Vorschriften auf ein akzeptables Mass gesenkt werden. Unbeteiligte Dritte wie z. B. die betroffene Bevölkerung sowie Verkehrsteilnehmende auf der Strasse und der Bahn müssen geschützt werden. Basierend auf der Risikoanalyse VBS 2022 werden für die sicherheitsrelevanten Arbeiten organisatorische, technische und bauliche Schutz¬massnahmen geplant und umgesetzt. Diese werden pro Arbeitsschritt spezifisch angepasst.

Aufgrund der instabilen Fluh besteht im verschütteten Bahnstollen grosse Steinschlaggefahr. Herabfallende Felsblöcke können Explosionen auslösen. Um dieses Explosionsrisiko zu senken werden lokale Steinschlagschutzmassnahmen im Bahnstollen umgesetzt: Die Munitionsrückstände an der Oberfläche werden geräumt und eine Trennschicht aus Splitt sowie eine Pufferschicht aus geeignetem Material eingebaut. Das bestehenden Mess- und Alarmierungssystems wird um zusätzliche Sensoren in der Schutzschicht ergänzt. Die lokalen Steinschlagschutzmassnahmen wurden mit dem Plangenehmigungsverfahren für Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen publiziert und bewilligt.

Während der sicherheitsrelevanten Arbeiten für die Steinschlagschutzmassnahmen wird der Schutz der Bevölkerung, der Verkehrsteilnehmenden und weiteren unbeteiligten Dritten mit folgenden Massnahmen sichergestellt:

  • Die Ausführung der Arbeiten erfolgt während der Alp-Saison, damit saisonale Abwesenheiten genutzt werden können
  • Die Arbeiten werden jeweils unter der Woche nachts ab Sonntagabend bis Freitagmorgen ausserhalb der Hauptverkehrszeiten durchgeführt.
  • Exponierte Liegenschaften werden für Dauer der Arbeiten temporär evakuiert
  • Die Sicherheit für den Verkehr auf Strasse und Bahn wird durch die Notfallorganisation überwacht.

Von den temporären Evakuierungen sind 11 Personen in fünf Wohnliegenschaften betroffen. Die Bewohnerinnen und Bewohner dürfen während max. 12 Wochen von Ende Juni – Mitte September 2024 unter der Woche nachts nicht in ihren Häusern sein. Sie werden durch das VBS entschädigt.

Ehemaliges Munitionslager Mitholz
Im 2. Weltkrieg war in Mitholz (Gemeinde Kandergrund BE) ein unterirdisches militärisches Munitionslager gebaut worden. 1947 kam es darin zu Explosionen, wobei 9 Menschen in der Umgebung der Anlage starben. Explodiert war ein Teil der eingelagerten rund 7000 Bruttotonnen Munition. Ein weiterer Teil konnte daraufhin geräumt werden. Aufgrund einer Schätzung befinden sich in den eingestürzten Anlageteilen und im Schuttkegel davor noch bis zu 3500 Bruttotonnen Munition mit mehreren hundert Tonnen Sprengstoff. www.vbs.ch/mitholz

Ständerat stimmt Kredit für die Räumung zu

Der Ständerat hat in seiner Sitzung vom 19. September 2023 die Botschaft zum Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz beraten und dem Verpflichtungskredit mit 39 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen zugestimmt. Der Nationalrat hatte das Geschäft bereits am 4. Mai 2023 gutgeheissen. Mit der Zustimmung der beiden eidgenössischen Räte ist der Verpflichtungskredit in Höhe von 2,59 Mrd. Franken bewilligt und der politische Prozess zur Finanzierung der Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz abgeschlossen.

SiK überweist Mitholz-Kredit an Ständerat

An ihrer heutigen Sitzung hat die sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) entschieden, den Verpflichtungskredit für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz dem Ständerat zur Annahme zu empfehlen. Der Entscheid mit 11 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde im Nachgang einer Anhörung von Experten und Vertretern der Gemeinde Kandergrund und der IG Mitholz gefällt.Nach der Zustimmung des Nationalrats vom 4. Mai 2023 wird der Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession vom 11. bis 29. September 2023 über das Geschäft beraten.

Ständerat vertagt Entscheid zu Mitholz-Milliardenkredit

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats (SiK-S) hat in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2023 die Botschaft zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz beraten. Der Kommissionspräsident, Ständerat Werner Salzmann, hat anschliessend informiert, dass die SiK-S einstimmig auf das Geschäft eingetreten ist. Aus Zeitgründen hat die SiK-S die Vorberatung des Geschäfts nicht abschliessen können. Die Kommission wird in ihrer Juli-Sitzung Experten anhören und die Beratungen abschliessen. Anschliessend wird der Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession 2023 den Verpflichtungskredit beraten.

Nationalrat stimmt dem Verpflichtungskredit für die Räumung zu

Der Nationalrat hat in seiner Debatte am 4. Mai 2023 die Botschaft zur Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz beraten und den Verpflichtungskredit in Höhe von 2,59 Mrd. Franken mit 180 zu 5 Stimmen bei 8 Enthaltungen zugestimmt. Das Geschäft geht jetzt in den Ständerat.

Mit der Zustimmung des Nationalrates erreicht das Projekt einen weiteren Meilenstein für eine nachhaltige Räumung der Munitionsrückstände in Mitholz.

SiK-N revidiert ihre Meinung

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) ist am 28. März 2023 mit 17 zu 8 Stimmen auf ihren Sistierungsentscheid zurückgekommen und beantragt, nach den zusätzlich vom VBS erhaltenen Informationen und Zusicherungen, die Annahme des Geschäftes.

Die SiK-N beantragt, mit 20 Stimmen zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen, dem Geschäft zuzustimmen. Das VBS konnte mit einem Zusatzbericht bis zuletzt offen gebliebene Fragen klären und wird die Kommission jährlich über den Projektverlauf unterrichten. Das VBS hat zudem zugesagt, dass weitere Sondierungsgrabungen durch das Kommando KAMIR durchgeführt werden. Unter diesen Bedingungen unterstützt eine Mehrheit der Kommission nun die komplette Räumung des Munitionslagers Mitholz. Sie ist der Ansicht, dass auch mit weiteren Abklärungen die Unsicherheiten nicht komplett aufgehoben werden können. Eine Minderheit bleibt bei der Auffassung, dass die anderen Varianten nicht vertieft genug geprüft wurden.

Die SiK-N hatte nach der Anhörung verschiedener Expertinnen und Experten in ihrer Sitzung am 20. Februar entschieden das Geschäft für maximal ein Jahr zu sistieren. In der heutigen Sitzung hat sich die SiK-N intensiv mit ihrer Entscheidung der Sistierung des Geschäfts befasst. Die Kommission nahm mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag auf Rückkommen auf den Sistierungsbescheid und Behandlung des Geschäfts an. Ein Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat lehnte sie mit 18 zu 7 Stimmen ab.

Was macht das VBS nach dem SiK-N-Entscheid?

Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat am 21. Januar 2023, mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen entschieden, vor einer weiteren die Beratung des Geschäfts «Räumung ehemaliges Munitionslager Mitholz» das VBS mit bestimmten Abklärungen zu beauftragen. Dabei geht es um eine Studie zu den Varianten Verfüllung, Verkapselung und Abdichtung.

Das VBS ist derzeit daran, den Kommissionsentscheid und die daraus folgenden Aufträge zu analysieren. Im Fokus stehen dabei natürlich auch die Fragestellungen, welche die Bevölkerung von Mitholz betreffen. Das VBS steht dazu auch im Austausch mit der Gemeinde und der IG-Mitholz und wird sobald wie möglich informieren.

Eine umfassende und rasche Räumung der Munitionsrückstände in der Anlage Mitholz und dem gesamten Talboden ist für den Bundesrat von zentraler Bedeutung. Erst mit einer umfassenden Räumung der Munitionsrückstände im gesamten Talboden wird die Grundlage für eine sichere und attraktive Zukunft für die Bevölkerung von Mitholz und die Umgebung geschaffen.

Das VBS hat bis heute eine Vielzahl von Abklärungen getroffen, die zum Räumungsentscheid und damit einer nachhaltigen Lösung geführt haben (siehe die Expertenberichte und weiterführende Informationen zum ehemaligen Munitionslager Mitholz auf der Webseite des VBS).

Die von der SiK geforderten Zusatzabklärungen werden so rasch als möglich gemacht und dem Parlament unterbreitet.

Medienmitteilung der Projektleitung vom 22. Februar 2023

SiK-N will studieren, während gleichzeitig Familien aus Mitholz wegzügeln

Etliche Familien haben ihre Koffer gepackt, ihr Haus abgeschlossen und sind aus Mitholz weggezogen oder zumindest umgezogen. Gleichzeitig ist der vom VBS beantragte Kredit für die Räumung und Sanierung des ehemaligen Munitionslagers in der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates aufgelaufen. Sie will den Entscheid maximal ein Jahr hinauszögern, um eine Überdeckung und Verbetonierung der Fluh erneut und tiefer zu prüfen. 

LINK SRF

LINK SiK-N